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Welche Rahmenbedingungen liegen zu Grunde?

Als gesetzliche Grundlagen der Kindertagespflege gelten das BayKiBiG, sowie das SKB VIII, nähere Infos dazu finden sich hier.

Infos direkt vom Jugendamt, Telefonnummern der dortigen Ansprechpartner, Formulare usw. finden sich hier.

 

Die Kindertagespflege ist gesetzlich geregelt, anerkannt und für alle Kinder offen.  Der Betreuungsvertrag kann jederzeit (mit kurzer Frist) gekündigt werden. Die Elternbeiträge sind nach Buchungszeiten gestaffelt. Wird die Betreuungskraft krank, kann eine Ersatzbetreuung einspringen.

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***Auf Grund Gesetz hat die Tagespflegeperson einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Schulpflichtige Kinder können in der Kindertagespflege zusätzlich betreut werden. Auch als Hilfe zur Erziehung ist die Betreuung denkbar.

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***Dein Kind ist beeinträchtigt und es findet sich kein integrativer Kitaplatz? Auch hier kann man auf die Tagespflege ausweichen.

Tel. 09926 1809979

mobil 0177 5217518

Naturkindergruppe
Krebsbachweg 10
94258 Frauenau

Inh. Diana Achatz

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